11. April 2025 von Volker Hirt
In Unterwellenborn stehen in den nächsten 10 bis 12 Wochen drei wichtige Entscheidungen
neben vielen anderen an. Dies ist wichtig, da es grundsätzliche Auswirkungen auf das aktuelle
und zukünftige Leben der Bürger von Unterwellenborn haben wird.
Dabei geht es um folgende Sachverhalte für den Gemeinderat und seine Gremien:
1.
Erstellung des Haushaltsplanes 2025 in Verbindung mit der Erarbeitung eines
Haushaltsicherungskonzeptes
2.
Entscheidung über den Vorentwurf des Flächennutzungsplanes
3.
Errichtung einer Photovoltaik-Anlage zwischen Könitz und Unterwellenborn
Was gibt es dazu zu sagen:
zu 1.)
Die Haushaltsplanung 2025 gestaltet sich sehr schwierig. Im Jahr 2024 hatte die Gemeinde über
9 Mio. € Steuerausfall. Aufgrund dessen kam es Ende August 2024 zu einer Haushaltssperre und
im Dezember vergangenen Jahres musste noch ein Nachtragshaushalt verabschiedet werden.
Um diese Mindereinnahmen auszugleichen, bleiben nur das Absetzen von geplanten
Investitionen, das Sparen an allen Ecken und Kanten sowie die Erhöhung der Hebesätze von
Grund- und Gewerbesteuer. Letzteres wurde in Gemeinderatssitzung vom Dezember 2024 und
von der letzten Hauptausschusssitzung abgelehnt. Damit ist die Sache aber noch nicht vom Tisch.
Im Rahmen der Haushaltsplanung 2025 verlangt die Kommunalaufsicht ein
Haushaltssicherungskonzept, damit die dauernde Leistungsfähigkeit der Gemeinde bis 2027
gewährleistet ist. Und dies bis zum 30.06.2025.
zu 2.)
Der Vorentwurf des Flächennutzungsplanes war Hauptthema der 8. Gemeinderatssitzung am
02.04.2025 in Unterwellenborn.
Nach Wikipedia ist „… der Flächennutzungsplan ein Instrument der räumlichen Planung, in dem
die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung einer Gemeinde kartografisch und textlich
dargestellt wird“.
Mit Beschluss des Gemeinderates vom 02.04.2025 wird dieser Vorentwurf nun öffentlich bis Ende
Juni 2025 in der Gemeindeverwaltung ausgelegt und können auch über das Internet
gedownloadet oder angeschaut werden.
Das Dokument ist sehr umfangreich und kann momentan seitens unserer Fraktion noch nicht
bewertet werden.
zu 3.)
Am 04.10.2023 hat der Gemeinderat der Gemeinde Unterwellenborn in seiner öffentlichen
Sitzung die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit der Bezeichnung
„Sondergebiet Freiflächenphotovoltaikanlage und Agri-Photovoltaikanlage“ beschlossen.
Am Dienstag, dem 18.03.2025, fand dann zum gleichen Thema in Langenschade die 4. Sitzung
des Bauausschusses oder wie er offiziell heißt, des „Bau-, Vergabe- und
Liegenschaftsausschusses“, des Gemeinderates Unterwellenborn statt.
Auf der Tagesordnung stand unter anderem ein Beschluss zum B-Plan für die Errichtung der
benannten Agri-Photovoltaikanlage auf dem Gelände zwischen Könitz, Vogelschutz,
Oberwellenborn, Unterwellenborn und Kamsdorf. Die Anlage erstreckt auf über 100 ha, hat eine
elektrische Leistung von 95 kWp und wird voraussichtlich einmal 15 bis 20 Millionen kWh Strom
produzieren. Damit soll dann „grüner Stahl“ im Stahlwerk Unterwellenborn produziert werden. Im
Verhältnis zur benötigten Strommenge des Stahlwerkes Thüringen von knapp 500 GWh sind dies
gerade einmal 3 bis 4 %, also minimal.
Solche Anlagen in dieser Größenordnung stellen für mich einen erheblichen Eingriff in unsere
Natur, in unsere Heimat, in unser Lebensumfeld dar. Alle, die in Unterwellenborn leben und
wohnen sind mehr oder weniger betroffen. Deshalb sollte es eigentlich eine Volksabstimmung der
Unterwellenborner Einwohner geben, ob man so eine Anlage überhaupt will oder nicht. Ich
jedenfalls bin dagegen, denn wir retten mit solchen Ungetümen weder das Stahlwerk noch leisten
wir damit einen Beitrag für Deutschland. Dass Einzige, was wir erreichen, ist eine Verschandelung
unserer wunderschönen Landschaft und eine weitere Erhöhung unserer Strompreise. Im Internet
kann man hunderte Argumente nachlesen, so dass ich diese hier nicht wiederholen möchte.
Jedenfalls wurde der entsprechende Beschluss im Bauausschuss mit 4:3 Stimmen abgelehnt.
Allerdings muss der Gemeinderat nochmals darüber abstimmen. Den Zusammenhang zwischen
Gemeinderat und Bauausschuss habe ich schon einmal in einem anderen Blogbeitrag erläutert,
und zwar hier.
Jedenfalls kommen auf den Gemeinderat keine einfachen Entscheidungen drauf zu.