18. Juni 2026 von Volker Hirt
Wie teuer sind denn nun die Vereinshäuser in der Gemeinde Unterwellenborn?
Wenn man das ermitteln will, so muss man in den Haushaltsplan der Gemeinde des
jeweiligen Jahres schauen. Oder noch besser, man sieht sich die Zahlen der letzten 3 bis 5
Jahre an und bildet dann den Mittelwert.
Der Haushaltsplan der Gemeinde wird in einer öffentlichen Sitzung beschlossen, der
Beschluss wird im Amtsblatt der Gemeinde veröffentlicht und der Haushaltsplan selbst liegt
dann öffentlich aus. Und selbst nach der öffentlichen Auslegung kann er jederzeit eingesehen
werden.
Nun ist es so, dass die Vereinshäuser in unseren Ortsteilen überall einen anderen
innerörtlichen Namen haben. Das muss man bei der Analyse des Haushaltsplanes
berücksichtigen.
In Unterwellenborn und Könitz heißen die Vereinshäuser "Begegnungsstätte",
in Kamsdorf ist der Name "Gemeindezentrum" und „Mehrzweckgebäude Unterwellenborner
Straße“, und in Oberwellenborn "Gemeindehaus".
In Langenschade lautet die Bezeichnung "Mehrzweckgebäude", in Birkigt "Kulturraum" und in
Goßwitz "Schacht Luise".
In Lausnitz und Bucha ist der Eigenname mit dem Zweck identisch, nämlich "Vereinshaus".
Hinzu kommen noch die gesamten Sportstätten (je 2 in Unterwellenborn, Kamsdorf und
Könitz, sowie 1 in Goßwitz) und je ein "Jugendclub" in Kamsdorf und Unterwellenborn. Dazu
schreibe ich aber einen weiteren Beitrag.
Jedenfalls betreibt die Gemeinde 10 Vereinshäuser.
Für all diese Gebäude werden die erfassten Kosten im Haushaltsplan auf folgenden
Positionen dargestellt:
•
geringfügige Beschäftigungsentgelte
•
Beiträge zur gesetzlichen SV
•
Unterhalt der Grundstücke und Gebäude
•
Unterhalt des sonstigen unbeweglichen Vermögens
•
Geräte, Ausrüstungs- und Gebrauchsgegenstände
•
Elektroenergie
•
Heizungskosten
•
Wasser / Abwasser
•
Müll- und Fäkalienabfuhr
•
Reinigung
•
Steuern, Versicherungen, Schadensfälle
•
Telefongebühren
•
Erstattung Innere Verrechnung (Bauhofleistungen)
•
Zuweisungen an übrige Bereiche (AWO-Dienstleistungen)
Diesen Kosten stehen dann die Einnahmen aus Vermietung, Verpachtung und weiteren
Gebühren gegenüber. Die Zahlen sind in der nachstehenden Tabelle aufgeführt und sind der
Schnitt der Jahre 2023 bis 2025. Außerdem sind sie der Übersichtlichkeit wegen auf die 10er
gerundet.
Somit ergibt sich folgendes Bild: