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Unterwellenborn

Lausnitz 31 07333 Unterwellenborn

23. Oktober 2025 von Volker Hirt

Es war wieder so weit: Die Sommerpause ist vorbei. Am Mittwoch, dem 20. August 2025, fand die 11. Sitzung des Gemeinderates von Unterwellenborn statt. Diesmal tagte man in der ehemaligen Schule bzw. dem Kindergarten im Ortsteil Birkigt, Heideweg Nr. 10. Zu Beginn verlas Bürgermeister André Gölitzer die „rechtsaufsichtliche Würdigung“ der Haushaltssatzung 2025 der Gemeinde Unterwellenborn durch das Landratsamt bzw. die Kommunalaufsicht. Damit liegt nun ein ordnungsgemäßer Haushaltsplan für 2025 vor, der ab dem 1. Januar 2025 in Kraft tritt. Auf der Tagesordnung standen neun Beschlussvorlagen. Den Auftakt machte die Änderung der Öffnungszeiten im Heimatmuseum Könitz. Dieses ist nun nur noch an jedem zweiten Wochenende (ungerade Kalenderwochen) samstags und sonntags von 13 bis 17 Uhr geöffnet. An Feiertagen bleibt das Museum generell geschlossen. Führungen für Gruppen oder Schulklassen sind nach Voranmeldung auch außerhalb dieser Zeiten möglich. Hintergrund dieser Entscheidung sind zum einen die derzeit schwierige finanzielle Lage der Gemeinde Unterwellenborn und zum anderen die sehr niedrigen Besucherzahlen, die 2024 unter 70 lagen und rückläufig sind. Der Beschluss wurde einstimmig gefasst. Es bleibt zu hoffen, dass sich die Situation künftig verbessert, denn das Museum ist ein wichtiger Identitätsbezug für Könitz und seine Bergwerksvergangenheit. Die Ausstellung ist sehr gelungen, und das Gebäude selbst ist über 500 Jahre alt und zählt zu den ältesten Bauwerken in Könitz. Wer noch nicht dort war, sollte einen Besuch einplanen – es lohnt sich auf jeden Fall. Die zweite Beschlussvorlage betraf die „Errichtung eines Waldfriedhofs in der Gemeinde Unterwellenborn“ bzw. die Beauftragung der Gemeindeverwaltung, die „Voraussetzungen für die Errichtung eines Friedwaldes zu prüfen und die Ergebnisse in der nächsten Haupt- und Finanzausschusssitzung vorzulegen“. Diese Vorlage wurde mit 11 Ja-Stimmen gegen 5 Nein- Stimmen (von der CDU-Fraktion) mehrheitlich angenommen. Der dritte Beschluss des Abends betraf die Ablehnung des Windvorranggebietes W-60 zwischen Großkamsdorf und Goßwitz (siehe Bild bzw. hier: https://regionalplanung.thueringen.de/ostthueringen/regionalplan- ostthueringen/aufstellung-sachlicher-teilplan-windenergie-/-kulturerbe/entwurftp-06-2025).
11. Sitzung des Gemeinderates am 20.08.2025 in Birkigt

Der Gemeinderat lehnte das Windvorranggebiet einstimmig ab.

Es bleibt zu hoffen, dass der Gemeinderat standhaft bleibt und dieses Engagement auch bei

anderen Großprojekten, wie der Agri-PV-Anlage von über 100 ha, zeigt. In ganz Thüringen wehren

sich betroffene Bürger gegen solche Anlagen, da sie nichts mit Nachhaltigkeit und

Umweltbewusstsein zu tun haben, sondern reine Naturzerstörung darstellen.

Diese beiden Beschlussvorlage (Nr. 2 und 3) gingen auf Initiative der BI-Fraktion des

Gemeinderates zurück. BI steht für „Bürger-Initiative“. Diese Fraktion besteht aus drei Mitgliedern,

die aus der aufgelösten AfD-Fraktion hervorgingen. Die AfD besteht nun nur noch aus einem

Gemeinderatsmitglied, wodurch der Fraktionsstatus verloren ging.

Im weiteren Verlauf der Sitzung wurden sechs weitere Beschlüsse einstimmig gefasst:

•

Außerplanmäßige Ausgabe von 39.300,00 € für die Beschaffung von Ausstattungen der

Freiwilligen Feuerwehren im Rahmen des Förderprogramms der landesweiten

Feuerwehrpauschale. Voraussetzung laut Zuwendungsgeber ist, dass die Gelder nur für

zusätzlich nicht im Haushaltsplan 2025 geplante Beschaffungen verwendet werden.

•

Überplanmäßige Ausgabe von 26.500,00 € für den Holzeinschlag im Revier Unterwellenborn.

Dem gegenüber steht eine Einnahme von geschätzten 50.000 € aus dem Holzverkauf, die

voraussichtlich erst 2026 kassenwirksam wird.

•

Zustimmung zur Befreiung von Festsetzungen des Bebauungsplans „Am Bornlauf“ in Könitz für

den Bau einer Garage und einer Terrasse.

•

Vergabe noch offener Bauleistungen und Zustimmung zur überplanmäßigen Ausgabe für die

Straßenbaumaßnahme „Am Münzetal“ in Könitz.

•

Verbleib des im Jahr 2024 durch den Betrieb gewerblicher Art „Kurzzeitparkflächen Saalthal

Alter“ erzielten Gewinns in voller Höhe beim Betrieb.

•

Finanzierungsvereinbarung zwischen der Gemeinde Unterwellenborn und dem Landkreis SLF-

RU zur Baumaßnahme „Turnhalle Könitz / Schallschutz“.

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23. Oktober 2025 von Volker Hirt

Es war wieder so weit: Die Sommerpause ist vorbei. Am Mittwoch, dem 20. August 2025, fand die 11. Sitzung des Gemeinderates von Unterwellenborn statt. Diesmal tagte man in der ehemaligen Schule bzw. dem Kindergarten im Ortsteil Birkigt, Heideweg Nr. 10. Zu Beginn verlas Bürgermeister André Gölitzer die „rechtsaufsichtliche Würdigung“ der Haushaltssatzung 2025 der Gemeinde Unterwellenborn durch das Landratsamt bzw. die Kommunalaufsicht. Damit liegt nun ein ordnungsgemäßer Haushaltsplan für 2025 vor, der ab dem 1. Januar 2025 in Kraft tritt. Auf der Tagesordnung standen neun Beschlussvorlagen. Den Auftakt machte die Änderung der Öffnungszeiten im Heimatmuseum Könitz. Dieses ist nun nur noch an jedem zweiten Wochenende (ungerade Kalenderwochen) samstags und sonntags von 13 bis 17 Uhr geöffnet. An Feiertagen bleibt das Museum generell geschlossen. Führungen für Gruppen oder Schulklassen sind nach Voranmeldung auch außerhalb dieser Zeiten möglich. Hintergrund dieser Entscheidung sind zum einen die derzeit schwierige finanzielle Lage der Gemeinde Unterwellenborn und zum anderen die sehr niedrigen Besucherzahlen, die 2024 unter 70 lagen und rückläufig sind. Der Beschluss wurde einstimmig gefasst. Es bleibt zu hoffen, dass sich die Situation künftig verbessert, denn das Museum ist ein wichtiger Identitätsbezug für Könitz und seine Bergwerksvergangenheit. Die Ausstellung ist sehr gelungen, und das Gebäude selbst ist über 500 Jahre alt und zählt zu den ältesten Bauwerken in Könitz. Wer noch nicht dort war, sollte einen Besuch einplanen – es lohnt sich auf jeden Fall. Die zweite Beschlussvorlage betraf die „Errichtung eines Waldfriedhofs in der Gemeinde Unterwellenborn“ bzw. die Beauftragung der Gemeindeverwaltung, die „Voraussetzungen für die Errichtung eines Friedwaldes zu prüfen und die Ergebnisse in der nächsten Haupt- und Finanzausschusssitzung vorzulegen“. Diese Vorlage wurde mit 11 Ja-Stimmen gegen 5 Nein- Stimmen (von der CDU-Fraktion) mehrheitlich angenommen. Der dritte Beschluss des Abends betraf die Ablehnung des Windvorranggebietes W-60 zwischen Großkamsdorf und Goßwitz (siehe Bild bzw. hier: https://regionalplanung.thueringen.de/ostthueringen/r egionalplan-ostthueringen/aufstellung-sachlicher- teilplan-windenergie-/-kulturerbe/entwurftp-06-2025).
11. Sitzung des Gemeinderates am 20.08.2025 in Birkigt

Der Gemeinderat lehnte das Windvorranggebiet

einstimmig ab.

Es bleibt zu hoffen, dass der Gemeinderat standhaft

bleibt und dieses Engagement auch bei anderen

Großprojekten, wie der Agri-PV-Anlage von über 100

ha, zeigt. In ganz Thüringen wehren sich betroffene

Bürger gegen solche Anlagen, da sie nichts mit

Nachhaltigkeit und Umweltbewusstsein zu tun haben,

sondern reine Naturzerstörung darstellen.

Diese beiden Beschlussvorlage (Nr. 2 und 3) gingen auf

Initiative der BI-Fraktion des Gemeinderates zurück. BI

steht für „Bürger-Initiative“. Diese Fraktion besteht aus

drei Mitgliedern, die aus der aufgelösten AfD-Fraktion

hervorgingen. Die AfD besteht nun nur noch aus einem

Gemeinderatsmitglied, wodurch der Fraktionsstatus

verloren ging.

Im weiteren Verlauf der Sitzung wurden sechs weitere

Beschlüsse einstimmig gefasst:

•

Außerplanmäßige Ausgabe von 39.300,00 € für die

Beschaffung von Ausstattungen der Freiwilligen

Feuerwehren im Rahmen des Förderprogramms der

landesweiten Feuerwehrpauschale. Voraussetzung

laut Zuwendungsgeber ist, dass die Gelder nur für

zusätzlich nicht im Haushaltsplan 2025 geplante

Beschaffungen verwendet werden.

•

Überplanmäßige Ausgabe von 26.500,00 € für den

Holzeinschlag im Revier Unterwellenborn. Dem

gegenüber steht eine Einnahme von geschätzten

50.000 € aus dem Holzverkauf, die voraussichtlich

erst 2026 kassenwirksam wird.

•

Zustimmung zur Befreiung von Festsetzungen des

Bebauungsplans „Am Bornlauf“ in Könitz für den

Bau einer Garage und einer Terrasse.

•

Vergabe noch offener Bauleistungen und

Zustimmung zur überplanmäßigen Ausgabe für die

Straßenbaumaßnahme „Am Münzetal“ in Könitz.

•

Verbleib des im Jahr 2024 durch den Betrieb

gewerblicher Art „Kurzzeitparkflächen Saalthal

Alter“ erzielten Gewinns in voller Höhe beim

Betrieb.

•

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