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07333 Unterwellenborn
7. Sitzung des Gemeinderates
20. Februar 2025 von Volker Hirt
Am Mittwoch, dem 19. Februar 2025, war es wieder so weit. Der Gemeinderat der
Einheitsgemeinde Unterwellenborn hielt in Kamsdorf seine 7. Sitzung dieser Legislaturperiode ab.
Von den 20 Gemeinderäten waren 17 anwesend, sodass insgesamt 18 Personen stimmberechtigt
waren, einschließlich des Bürgermeisters. Es handelte sich erneut um eine dieser umfangreichen
Sitzungen mit 26 Tagesordnungspunkten, 29 Beschlussvorlagen und einer Dauer von fast 4
Stunden. Die schriftlichen Unterlagen umfassten diesmal nahezu 300 A4-Seiten.
Wie bei jeder Gemeinderatssitzung gab es auch hier einen öffentlichen und einen
nichtöffentlichen Teil. Der nichtöffentliche Teil behandelte hauptsächlich
Grundstücksangelegenheiten, während im öffentlichen Teil 11 Beschlussvorlagen auf der Agenda
standen.
Die erste Beschlussvorlage in dieser Sitzung betraf die Elternbeiträge für die Kindergärten der
Gemeinde Unterwellenborn. Diese sollen in den kommenden 3 Jahren jeweils um 20 € pro Kind
und Monat erhöht werden. Der Beschluss wurde mehrheitlich mit 14 Ja-Stimmen und 4 Nein-
Stimmen angenommen.
Mittel- und langfristig sind solche Entscheidungen natürlich nicht ideal, denn zur Lösung unserer
zukünftigen Probleme benötigen wir eine wesentlich bessere Familienpolitik, wobei der
Kindergarten ein entscheidendes Element darstellt. Allerdings möchte ich an dieser Stelle nicht
über Familienpolitik sprechen, da dies bereits an anderer Stelle und von anderen Personen
hunderte Male behandelt wurde.
Kurzfristig müssen wir jedoch die Liquidität der Gemeinde Unterwellenborn im Auge behalten, und
es gibt derzeit bereits einige Probleme. Sollten diese Schwierigkeiten zunehmen, wird alles noch
schlimmer. Daher ist dieser Beschluss momentan das kleinere Übel.
Der Elternbeitrag wird in den nächsten 3 Jahren um jeweils 20 € pro Kind und Monat im Jahr
steigen. Betroffene sollten sich direkt bei der Gemeinde oder der AWO über ihren individuellen
Beitrag informieren, da es noch Abstufungen und Gebührenstaffelungen gibt.
Die nächsten 3 Beschlüsse betrafen den Bau einer Photovoltaikanlage durch die TEAG in
Kamsdorf, an der Unterwellenborner Straße, gegenüber der Einmündung der Karl-Liebknecht-
Straße. Diese Anlage soll eine Leistung von 979,44 kWp haben und aus etwa 2226 Modulen
einschließlich Transformatorstation bestehen. Sie wird jährlich rund 1.000.000 kWh produzieren
und etwa halb so groß sein wie die in Birkigt.
Die Beschlussvorlage wurde mehrheitlich mit 14 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme und 3 Enthaltungen
angenommen. Die einzelne Nein-Stimme kam von mir, da ich der Ansicht bin, dass Solaranlagen
auf Hausdächern installiert werden sollten und nicht in der freien Landschaft. Hätte man an dieser
Stelle in Kamsdorf einige Bäume gepflanzt, wäre das besser für Mensch und Klima gewesen.
Darüber hinaus könnte man ganz Deutschland mit Wind- und Solaranlagen zupflastern, und
trotzdem wäre das Energieproblem nicht gelöst. Es gibt unzählige Bücher, Beiträge und
Kommentare dazu im Internet und außerhalb. Das kann jeder selbst nachrechnen; es ist keine
höhere Mathematik.
Bei den Beschlussvorlagen 5, 6 und 7 im öffentlichen Teil ging es um die schrittweise Umsetzung
folgender Projekte:
•
Projekt „Neugestaltung der Sport- und Freizeitanlage“ am Hygeritz in Könitz,
•
Bauwerksprüfung „Kulturhausbrücke“ in Unterwellenborn un
•
das gemeindliche Einvernehmen für den Umbau einer bestehenden Mehrzwecküberdachung
in der Nähe des Bahnhofs in Könitz. Der Antragsteller plant, die bestehende
Mehrzwecküberdachung in ein abgeschlossenes Lagergebäude umzuwandeln.
Das Projekt Hygeritz wurde von der Beschlussfassung abgesetzt, da hierzu noch einige
Abstimmungen mit dem Landratsamt SLF-RU erfolgen müssen, die bis zum Sitzungsbeginn nicht
geklärt werden konnten. Die anderen beiden Beschlussvorlagen wurden einstimmig
angenommen.
Bei Beschluss 8 der Sitzung ging es um eine neue Geschäftsordnung für den Gemeinderat. Diese
wurde bereits in vorhergehenden Ausschusssitzungen und Beratungen innerhalb der Fraktionen
diskutiert. Im Wesentlichen geht es um die Aufgabenverteilung zwischen dem Gemeinderat und
den Ausschüssen einerseits und dem Bürgermeister andererseits sowie um den allgemeinen
Ablauf der Sitzungen.
Die Geschäftsordnung kann von der Internetseite der Gemeinde Unterwellenborn
heruntergeladen und nachgelesen werden.
https://unterwellenborn.de/rathaus/satzungen-formulare/satzungen.html
Die Beschlussvorlage 9 der Sitzung beinhaltet die Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde
Unterwellenborn. Dabei geht es um die Neuregelung der Befugnisse des Bürgermeisters und um
die Entschädigungszahlungen für die Gemeinderäte.
Bisher erhielt jedes Mitglied des Gemeinderats 70 € pro Monat und 25 € pro Sitzung. In der
Beschlussvorlage wurde eine Reduzierung auf ein Sitzungsgeld von 35 € pro Sitzung
vorgeschlagen. Unsere Fraktion schlug vor, die Regelung im Prinzip mit leicht veränderten Werten
(73,64 € und 18,40 €) beizubehalten, wie sie derzeit ist. Dies wurde jedoch von den anderen
Fraktionen abgelehnt, sodass der Beschluss mit 15 Ja-Stimmen, 3 Nein-Stimmen und 2
Enthaltungen angenommen wurde.
Diese Hauptsatzung kann ebenfalls von der Website der Gemeinde über den oben genannten
Link heruntergeladen werden.
Die letzten beiden Beschlüsse im öffentlichen Teil betrafen beantragte Fördermittel des
Pferdesportvereins aus Bucha und des Sport- und Kulturvereins aus Oberwellenborn. Beide
Anträge wurden mehrheitlich bei 2 bzw. 3 Enthaltungen abgelehnt, da die Inhalte der Anträge
nicht der
„Zuwendungsrichtlinie zur Förderung ortsansässiger Vereine und ehrenamtlich
arbeitender Gruppen und Vereinigungen aus dem Kulturfonds der Gemeinde Unterwellenborn und
den Fonds der Ortsteile“
entsprachen.
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dieser Legislaturperiode ab. Von den 20 Gemeinderäten
waren 17 anwesend, sodass insgesamt 18 Personen
stimmberechtigt waren, einschließlich des
Bürgermeisters. Es handelte sich erneut um eine dieser
umfangreichen Sitzungen mit 26
Tagesordnungspunkten, 29 Beschlussvorlagen und einer
Dauer von fast 4 Stunden. Die schriftlichen Unterlagen
umfassten diesmal nahezu 300 A4-Seiten.
Wie bei jeder Gemeinderatssitzung gab es auch hier
einen öffentlichen und einen nichtöffentlichen Teil. Der
nichtöffentliche Teil behandelte hauptsächlich
Grundstücksangelegenheiten, während im öffentlichen
Teil 11 Beschlussvorlagen auf der Agenda standen.
Die erste Beschlussvorlage in dieser Sitzung betraf die
Elternbeiträge für die Kindergärten der Gemeinde
Unterwellenborn. Diese sollen in den kommenden 3
Jahren jeweils um 20 € pro Kind und Monat erhöht
werden. Der Beschluss wurde mehrheitlich mit 14 Ja-
Stimmen und 4 Nein-Stimmen angenommen.
Mittel- und langfristig sind solche Entscheidungen
natürlich nicht ideal, denn zur Lösung unserer
zukünftigen Probleme benötigen wir eine wesentlich
bessere Familienpolitik, wobei der Kindergarten ein
entscheidendes Element darstellt. Allerdings möchte ich
an dieser Stelle nicht über Familienpolitik sprechen, da
dies bereits an anderer Stelle und von anderen
Personen hunderte Male behandelt wurde.
Kurzfristig müssen wir jedoch die Liquidität der
Gemeinde Unterwellenborn im Auge behalten, und es
gibt derzeit bereits einige Probleme. Sollten diese
Schwierigkeiten zunehmen, wird alles noch schlimmer.
Daher ist dieser Beschluss momentan das kleinere Übel.
Der Elternbeitrag wird in den nächsten 3 Jahren um
jeweils 20 € pro Kind und Monat im Jahr steigen.
Betroffene sollten sich direkt bei der Gemeinde oder
der AWO über ihren individuellen Beitrag informieren,
da es noch Abstufungen und Gebührenstaffelungen gibt.
Die nächsten 3 Beschlüsse betrafen den Bau einer
Photovoltaikanlage durch die TEAG in Kamsdorf, an der
Unterwellenborner Straße, gegenüber der Einmündung
der Karl-Liebknecht-Straße. Diese Anlage soll eine
Leistung von 979,44 kWp haben und aus etwa 2226
Modulen einschließlich Transformatorstation bestehen.
Sie wird jährlich rund 1.000.000 kWh produzieren und
etwa halb so groß sein wie die in Birkigt.
Die Beschlussvorlage wurde mehrheitlich mit 14 Ja-
Stimmen, 1 Nein-Stimme und 3 Enthaltungen
angenommen. Die einzelne Nein-Stimme kam von mir,
da ich der Ansicht bin, dass Solaranlagen auf
Hausdächern installiert werden sollten und nicht in der
freien Landschaft. Hätte man an dieser Stelle in
Kamsdorf einige Bäume gepflanzt, wäre das besser für
Mensch und Klima gewesen.
Darüber hinaus könnte man ganz Deutschland mit
Wind- und Solaranlagen zupflastern, und trotzdem wäre
das Energieproblem nicht gelöst. Es gibt unzählige
Bücher, Beiträge und Kommentare dazu im Internet und
außerhalb. Das kann jeder selbst nachrechnen; es ist
keine höhere Mathematik.
Bei den Beschlussvorlagen 5, 6 und 7 im öffentlichen Teil
ging es um die schrittweise Umsetzung folgender
Projekte:
•
Projekt „Neugestaltung der Sport- und
Freizeitanlage“ am Hygeritz in Könitz,
•
Bauwerksprüfung „Kulturhausbrücke“ in
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•
das gemeindliche Einvernehmen für den Umbau
einer bestehenden Mehrzwecküberdachung in der
Nähe des Bahnhofs in Könitz. Der Antragsteller
plant, die bestehende Mehrzwecküberdachung in
ein abgeschlossenes Lagergebäude umzuwandeln.
Das Projekt Hygeritz wurde von der Beschlussfassung
abgesetzt, da hierzu noch einige Abstimmungen mit dem
Landratsamt SLF-RU erfolgen müssen, die bis zum
Sitzungsbeginn nicht geklärt werden konnten. Die
anderen beiden Beschlussvorlagen wurden einstimmig
angenommen.
Bei Beschluss 8 der Sitzung ging es um eine neue
Geschäftsordnung für den Gemeinderat. Diese wurde
bereits in vorhergehenden Ausschusssitzungen und
Beratungen innerhalb der Fraktionen diskutiert. Im
Wesentlichen geht es um die Aufgabenverteilung
zwischen dem Gemeinderat und den Ausschüssen
einerseits und dem Bürgermeister andererseits sowie
um den allgemeinen Ablauf der Sitzungen.
Die Geschäftsordnung kann von der Internetseite der
Gemeinde Unterwellenborn heruntergeladen und
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https://unterwellenborn.de/rathaus/satzungen-
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Die Beschlussvorlage 9 der Sitzung beinhaltet die
Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde
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der Befugnisse des Bürgermeisters und um die
Entschädigungszahlungen für die Gemeinderäte.
Bisher erhielt jedes Mitglied des Gemeinderats 70 € pro
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wurde eine Reduzierung auf ein Sitzungsgeld von 35 €
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Dies wurde jedoch von den anderen Fraktionen
abgelehnt, sodass der Beschluss mit 15 Ja-Stimmen, 3
Nein-Stimmen und 2 Enthaltungen angenommen wurde.
Diese Hauptsatzung kann ebenfalls von der Website der
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betrafen beantragte Fördermittel des
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abgelehnt, da die Inhalte der Anträge nicht der
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